Berechtigungsänderungen

Berechtigungsänderungen

Eine registrierte Schliessanlage ist durch eine Sicherheitskarte vor unberechtigter Nachbestellung von Schlüsseln geschützt. Nur die Person, welche im Besitz der Sicherheitskarte ist, kann eine Bestellung genehmigen oder weiteren Personen die Berechtigung für die Nachbestellung von Schlüsseln, die Verwaltung von Schlüsseln, usw. erteilen.

Bei elektronischen oder mechatronischen Schliesssystemen kommt neben der mechanischen Berechtigung eine frei programmierbare elektronische Berechtigung mittels eines Chips zum Zuge. Der Chip kann entweder mit einem mechanischen Schlüssel kombiniert oder in Form einer Badge-Karte bzw. eines Schlüsselanhängers ausgeführt werden.

Selbstverständlich programmieren wir Ihnen ihre Lösung nach ihren Erfordernissen und installieren auf Wunsch die Software zur selbständigen Verwaltung der Schliessanlage bei Ihnen vor Ort.

Weitere Lösungen wie Codetastatur und Biometrie (Fingerprint-Leser) oder hochkomplexe vernetzte Zutrittskontrollen für Unternehmen gehören ebenfalls zu unserem Angebot.

Wir beraten Sie gerne.

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